Kosten

Grundsätzlich ist Hebammenhilfe für jede Frau kostenfrei, da die Leistungen von den Krankenkassen übernommen werden.

Privat versicherte Frauen müssen sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse informieren, in welchem Rahmen die Hebammenhilfe erstattet wird, damit Ihnen keine eigenen Kosten entstehen.

Rufbereitschaft

Im Falle einer Hausgeburt oder einer Geburt im Geburtshaus fällt eine Rufbereitschaftspauschale in Höhe von 450€ an. Diese garantiert Ihnen im Zeitraum der 37+0SSW bis zur Geburt des Kindes, maximal jedoch zwei Wochen nach dem errechneten Termin, eine 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme.
Leider wird die Rufbereitschaft bisher noch nicht von allen Krankenkassen übernommen. Sollte Ihre Kasse die Kostenübernahme ablehnen und ein Krankenkassenwechsel für Sie nicht infrage kommen, muss ich Ihnen diese Kosten privat in Rechnung stellen.